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Zur besseren Übersicht finden Sie hier die neuen Bezeichnungen und Vorgaben, für KFW-Energieffizienzhäuser beim Neubau:

  • KfW-Effizienzhaus 70
    Darf nur 70 Prozent des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen. Zudem muss der vorgeschriebene Transmissionswärmeverlust 15 Prozent unter dem Maximalwert EnEV 2009 liegen.
  • KfW-Effizienzhaus 55
    Darf nur 55 Prozent des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen. Der vorgeschriebene Transmissionswärmeverlust muss 30 Prozent unter dem Maximalwert EnEV 2009 liegen.
  • KfW-Effizienzhaus 40
    Darf nur 40 Prozent des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen. Der vorgeschriebene Transmissionswärmeverlust muss 45 Prozent unter dem Maximalwert EnEV 2009 liegen.

Für energetische Sanierungen gelten ab Oktober 2009 diese Standards:
Wer ein vor dem Jahr 1995 fertig gestelltes Wohngebäude umfangreich energetisch zu sanieren gedenkt, kann das Programm "Energieeffizient Sanieren" nutzen. Förderung gibt es für die Wärmedämmung von Fassade und Dach, die Erneuerung der Fenster und die Erneuerung der Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.

  • KfW-Effizienzhaus 115
    Der Energiebedarf darf bis zu 15 Prozent und der Transmissionswärmeverlust bis zu 30 Prozent höher sein als in der EnEV 2009 für Neubauten vorgegeben ist.
  • KfW-Effizienzhaus 100
    Der Energiebedarf sanierter Gebäude entspricht genau dem Niveau, das die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt. Der Transmissionswärmeverlust darf 15 Prozent höher als der Wert des vergleichbaren Referenzgebäudes sein.)

 


 

Rangau-Haus GmbH, Margeritenstraße 10, 91522 Ansbach, Tel.:0981/65663, Fax: 0981/63766,
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